Wissenswertes
1940 wurde der Kindergarten Groß Düben zum ersten Mal erwähnt.
Bezogen wurde der 1. Kindergarten im Jahr 1941. Dazu wurde das Gebäude des alten Wasserwerkes umgebaut.
Eingerichtet wurde dieser als Erntekindergarten für die Gemeinde Groß Düben.
Es ist nicht leicht aus diesen Zeiten Informationen über das Kindergartenleben zu erfahren.
Mühsam wurde nach damaligen Kolleginnen gesucht. Einige leben nicht mehr, wie z.B. die Mutter von Edelgard Schmidt.
Am 16. September 1968 weihte man das heutige Kindergartengebäude ein. Vielen Kindern gab dieser ein zweites zu Hause.
Im Sommer 2005 zog der Kindergarten mit allem Drum und Dran ins leerstehende Wohnheim des Ortes um.
Das Gebäude wurde gründlich modernisiert und auf den neusten Stand gebracht.
Im Jahr darauf wurde ein komplett neuer Spielplatz eingerichtet.
Zum Jahresschulbeginn konnten die neuen Räume dann in Beschlag genommen werden.
Am 16. September 2008 feierte die KITA ihren 65. Geburtstag
Groß Düben ist stolz auf diesen schönen Kindergarten mit dem Namen " Spatzennest"
Im Jahr 2013 erfolgte der letzte Um - und Ausbau der Kita.
Die Betriebserlaubnis erhielt die KITA im November 2013 für
4 Gruppen
55 Kinder, davon 14 Krippenkinder und 22 Hortkinder
Aufnahmealter: vom 1. Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse
Auslastung zur Zeit:
55 Kinder, davon 14 Krippenkinder, 21 Kindergartenkinder und 20 Hortkinder
zur Zeit 7 Schulanfänger, 5 Kinder verlassen den Hort im Sommer
Öffnungszeiten der KITA: 06.00 bis 16.30 Uhr
Kontakt
KITA Groß Düben - Dorfstraße 24 - 02959 Groß Düben - Telefon: 035773 70644
NEU: e-mail: kita.spatzennest@gross-dueben.de
Termine 2024
Datum |
Veranstaltung |
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04.12.2024 |
Rentnerweihnachtsfeier |
11.12.2024 |
Familienweihnachtsfeier |
Schließtage 2024
Datum |
Schließgrund |
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01.11.2024 |
Brückentag |
23.12.2024 bis 03.01.2025 |
Ferien zum Jahreswechsel |
Information
Sollte eine Betreuung für die Weihnachtsschließzeit nötig sein, ist im Jahr 2024 für die Kita´s in der Verwaltungsgemeinschaft der Hort in Schleife geöffnet. Teilen sie uns dazu spätestens 8 Wochen vorher mit, ob sie aus arbeitstechnischen Gründen an diesen Tagen einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen. (Arbeitsnachweise können verlangt werden.)