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 03577370633  02959 Groß Düben Dorfstraße 90 / buergermeister@gross-dueben.de
Bekanntmachung GD

Öffentliche Ausschreibung: Leiter (m/w/d) für den Zweckverband „Erholungsgebiet Halbendorfer See“

Arbeitsbereich: Dienstleistung, Leitung des Zweckverbandes
Beschäftigungsart: Vollzeit
Tätigkeitsmerkmale:

Entwickeln

Programmieren

Dokumentieren

Arbeitsbeginn: 01.01.2026
Ende der Bewerbungsfrist: 12.12.2025
Anzahl der Stellen: 1

Stellenbeschreibung

Öffentliche Ausschreibung: Leiter (m/w/d) für den Zweckverband „Erholungsgebiet Halbendorfer See“

 

Das Erholungsgebiet Halbendorfer See ist eingebettet in die Region „Lausitzer Seenland. Es ist ein künstlich angelegtes Seengebiet und soll Europas größte künstliche Wasserlandschaft werden. Auch der Halbendorfer See ist ein künstlich angelegter See, welcher durch die Flutung eines stillgelegten Braunkohletagebaus entstand. Heute lockt der Halbendorfer See mit seinem Campingplatz am Textil- und FKK-Badestrand sowie zahlreichen Angeboten jährliche viele Besucher in die Region und lädt zum Verweilen ein.

Gesucht wird nun eine engagierte Führungspersönlichkeit, die den Zweckverband künftig leitet und mit Erfahrung, Organisationsgeschick und wirtschaftlichem Weitblick das touristische Angebot weiterentwickelt. Gefragt ist, laut Stellenausschreibung, jemand mit technischer und betriebswirtschaftlicher Kompetenz, sozialer Stärke und dem Anspruch, die Zukunft des Verbandes in einer Region mit großem Potenzial aktiv mitzugestalten.

Ihre Aufgaben:

Sie tragen als Leiter die Verantwortung für die operative Steuerung des Zweckverbandes als zuverlässiger, professioneller, multifunktionaler Tourismusanbieter. Sie tragen die unmittelbare fachliche Personal-verantwortung für den Zweckverband und organisieren den Einsatz des Personals. Dabei erstellen sie wirtschaftlichkeitsorientiert die Einsatz- und Dienstpläne unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Sinne des touristischen Angebotes. Sie fördern eine konstruktive und teamorientierte Unternehmenskultur und stellen durch die kontinuierliche Optimierung der Geschäftsprozesse, Digitalisierungskonzepte im Sinne der Kunden ein stabiles wirtschaftliches Ergebnis sicher. Unter der Berücksichtigung der kommunalen Haushaltsbewirtschaftung planen und organisieren Sie notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Sie engagieren sich in der Region und repräsentieren den Zweckverband überzeugend regional und überregional. Sie sind dem Verbandsvorsitzenden unterstellt und berichten über ihre Tätigkeiten darüber hinaus der Verbandsversammlung.

Ihre Voraussetzungen:

Die Führung erfordert eine mitreißende und überzeugungsstarke Persönlichkeit mit Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen. Idealerweise haben Sie ein Studium der öffentlichen Verwaltung, des Tourismus oder der Betriebswirtschaftslehre absolviert und verfügen als Führungskraft, gern auch aus der 2. Reihe, über Erfahrung. Sie haben ausgeprägte technische und betriebswirtschaftliche Branchenexpertise mit einem ergebnis- und lösungsorientierten Arbeitsstil. Sie sind eine kontakt- und kommunikationsstarke Persönlichkeit mit natürlicher Autorität und hoher sozialer Kompetenz. Sie haben die Möglichkeit, den Zweckverband zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und eigene Ideen zu verwirklichen. Der Zweckverband liegt in einer Region mit Wachstumspotenzial, mit zahlreichen Sport- und Freizeitangeboten sowie einer familienfreundlichen Infrastruktur. 

Sie besitzen den Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW für Dienstfahrten einzusetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Für weitere Auskünfte und Rückfragen stehen Ihnen der Verbandsvorsitzende, Herr Jörg Funda telefonisch unter 035773 72913 und der stellv. Vorsitzende Herr Sebastian Bertko telefonisch unter 01707750198 zur Verfügung.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 12.12.2025 unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihren Gehaltsvorstellungen (ausschließlich in elektronischer Form im PDF-Format) per E-Mail unter: hauptamt@schleife-slepo.deein.

Arbeitsort(e):

Dorfstraße 45a - 02953 Halbendorf

Saisonbetrieb

Angaben zum Gehalt:
Gehalt (brutto): Keine Angaben
Lohnart: keine Angabe

Geeignete Berufe / Abschlüsse

Geprüfter Tourismusfachwirt/Geprüfte Tourismusfachwirtin

Betriebswirt/Betriebswirtin (Hochschule) für Touristik

Verwaltungswirt/Verwaltungsbetriebswirt / Verwaltungswirtin/Verwaltungsbetriebswirtin

Führerscheine: PKW
für Quereinsteiger geeignet
Berufserfahrung: 1-3
notwendiger Schulabschluss: Mittlere Reife/Realschule

Beschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans "Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben" am 06.11.2025

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B sowie der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 23.10.2025 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum von 07.11.2025 bis zum 12.12.2025 veröffentlicht und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Einsichtnahme im Gemeindeamt Schleife:

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr

Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ abgegeben werden. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege erfolgen an bauleitplanung@regionalplan-uvp.de sowie an post@schleife-slepo.de, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sebastian Bertko - Groß Düben, 07.11.2025

Bürgermeister


Flächennutzungsplan der VG Schleife

Die Veröffentlichung des FNP der VG Schleife erfolgt am 24.01.2025 im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen

NEU - digitale ortsübliche Bekanntmachungen für die Gemeinde Groß Düben ab dem 01.07.2024

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

über den Zeitraum der Veröffentlichung von Unterlagen für die Beteiligung am Raumordnungsverfahren (ROV) zum sächsischen Teil des Vorhabens

"Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz"

mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen

18.07.2023

Die Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL), Tochtergesellschaft der Firma MINERA S.A., plant nach Erkundung der Kupfererzlagerstätte in den bergrechtlichen Bewilligungsfeldern „Schleife B“ für Sachsen und „Spremberg – Graustein B“ für Brandenburg die Errichtung und den Betrieb eines Kupferbergwerkes mit Aufbereitung und Tagesanlagen bei Spremberg. Die Lagerstätte befindet sich im südlichen Brandenburg und im nördlichen Sachsen im nahen Umfeld der Stadt Spremberg. Dabei ist die jährliche Förderung von mindestens 5 Mio. t Kupfererz vorgesehen.

Zu dem Vorhaben gehören die Umsetzung und Errichtung der Schacht- und Tagesanlagen (TA) für den Abbau und die Aufbereitung, die Infrastruktur mit Ver- und Entsorgungsleitungen für die Erschließung des Standortes, die Wasseraufbereitung und -einleitung des anfallenden Gruben- und Sümpfungswassers sowie die Mineralstoffverwahrung (MV) mit Infrastruktur zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände.

Das Vorhaben mit seinen Auswirkungen erstreckt sich über den Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg sowie die Landkreise Bautzen und Görlitz im Freistaat Sachsen. Für das Vorhaben ist daher jeweils ein Raumordnungsverfahren in Brandenburg und in Sachsen erforderlich. Für das Verfahren in Brandenburg ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg zuständig, die ihr Raumordnungsverfahren bereits im März dieses Jahres eröffnet hat,

Für das sächsische Raumordnungsverfahren hat die KSL als Vorhabenträgerin bei der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Behörde nun den Antrag auf Führung eines Raumordnungsverfahrens gestellt und vollständige Unterlagen übergeben.

Hiermit informieren wir Sie über den Zeitraum der Auslegung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren zum sächsischen Teil des Vorhabens und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, durch jede(n), die/der sich vom Vorhaben betroffen fühlt. Die vorwiegend für die raumordnerische Bewertung des Vorhabens erforderlichen Verfahrensunterlagen stehen Ihnen im Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik Infrastruktur unter dem Menüpunkt Raumordnung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Sie werden außerdem bei der GICON-Gruppe (beauftragtes Planungsbüro) bereitgehalten.

Fachgutachten zur Hydrogeologie, zur Umweltverträglichkeit, zu Schall- und Staubimmissionen, zu Bergbau- und Klimafolgen oder zum Mineralstoffmanagement werden ausschließlich bei der GICON-Gruppe bereitgehalten.

Zusätzlich zu den digitalen Unterlagen werden Papierunterlagen angeboten, die zu den üblichen Dienstzeiten in den Gemeindeverwaltungen Schleife, Spreetal und Weißwasser bereitgehalten werden. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die Einzelheiten.

Auslegungszeitraum ist vom

18. August 2023 bis einschließlich 29. September 2023

Die Raumordnungsbehörde nimmt in dieser Zeit und noch eine Woche danach bis einschließlich 6. Oktober 2023 Ihre begründete Stellungnahme, Ihre Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Bewertung der Raumverträglichkeit des Vorhabens entgegen. Richten Sie Ihre schriftliche Stellungnahme mit dem Betreff „Stellungnahme zum ROV Kupfer“ bitte entweder an die:

Landesdirektion Sachsen
Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

oder vorzugsweise direkt per Mail an raumordnung@lds.sachsen.de. Bitte verwenden Sie dafür unbedingt den Betreff „Stellungnahme zum ROV Kupfer“, damit Ihre Nachricht korrekt zugeordnet werden kann.

Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme, Hinweise, Anregungen und Bedenken auch mündlich bei der Raumordnungsbehörde vorbringen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail unter raumordnung@lds.sachsen.de.

Hinweis: Die Links zum Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen und zur GICON stehen aus logistischen Gründen noch nicht zur Verfügung und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

PDF-Datei

Mobilheimstandort am Halbendorfer See

„Bekanntmachung über den geänderten Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Mobilheimstandort am Halbendorfer See“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB“

Hier lesen

Untersagung der Wasserentnahme

Gewässer

Wasserentnahme verboten

Aufgrund der extremen Dürre im vergangenen Jahr und den bisher ungenügenden Niederschlägen konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten. In den Gewässern haben sich wie in 2019 sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar.

Die angespannte Wasserhaushaltssituation veranlasst den Landkreis Görlitz, als Untere Wasserbehörde, die Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern aufzufordern, ab sofort bis einschließlich 30. September 2022 oder bis auf Widerruf die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Gebrauch einzustellen. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist die gebotene sparsame Verwendung von Wasser sicherzustellen. Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke.
Allgemeinverfügung (Quelle: Landkreis Görlitz)

Biotope in der Gemeinde Groß Düben

Libelle im Biotop

Libelle in der Natur

Information zu den im Biotopverzeichnis des Landkreises Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG aktuell erfassten gesetzlich geschützten Biotopen.

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal ( http://www.gis-lkgr.de) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.

Biotop-Verzeichnis der Gemeinde

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