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 03577370633  02959 Groß Düben Dorfstraße 90 / buergermeister@gross-dueben.de
Bekanntmachung GD

Veröffentlichung Vorentwurf 1. Änderung FNP

BEKANNTMACHUNG

ÜBER DIE FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG ZUM VORENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES

FLÄCHENNUTZUNGSPLANS (FNP) DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHLEIFE

FÜR DEN BEREICH DER „PHOTOVOLTAIKFREIFLÄCHENANLAGE GROẞ DÜBEN“

IN DER FASSUNG VOM 20.01.2026 GEMÄẞ § 3 ABS. 1 BAUGB

Der Gemeinderat Groß Düben hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (V-BPL) „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“

beschlossen. Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft ist dieser Bereich überwiegend

als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Es ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes im

Teilbereich des o. g. V-BPL „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ erforderlich.

Haushalt Gemeinde Groß Düben 2026

Entwurf Haushaltssatzung Gemeinde Groß Düben

[hier lesen]

Tierbestandsmeldung 2026

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,

die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und

die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: +49 351 80608-30

E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de

Internet: www.tsk-sachsen.de

Bekanntmachung pdf


Flächennutzungsplan der VG Schleife

Die Veröffentlichung des FNP der VG Schleife erfolgt am 24.01.2025 im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen

Mobilheimstandort am Halbendorfer See

„Bekanntmachung über den geänderten Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Mobilheimstandort am Halbendorfer See“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB“

Hier lesen

Untersagung der Wasserentnahme

Gewässer

Wasserentnahme verboten

Aufgrund der extremen Dürre im vergangenen Jahr und den bisher ungenügenden Niederschlägen konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten. In den Gewässern haben sich wie in 2019 sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar.

Die angespannte Wasserhaushaltssituation veranlasst den Landkreis Görlitz, als Untere Wasserbehörde, die Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern aufzufordern, ab sofort bis einschließlich 30. September 2022 oder bis auf Widerruf die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Gebrauch einzustellen. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist die gebotene sparsame Verwendung von Wasser sicherzustellen. Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke.
Allgemeinverfügung (Quelle: Landkreis Görlitz)

Biotope in der Gemeinde Groß Düben

Libelle im Biotop

Libelle in der Natur

Information zu den im Biotopverzeichnis des Landkreises Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG aktuell erfassten gesetzlich geschützten Biotopen.

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal ( http://www.gis-lkgr.de) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.

Biotop-Verzeichnis der Gemeinde

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